Pregunta

¿Por qué resulta más ventajoso el importe exento (Freibetrag) que la devolución a través de la declaración de la renta?

Sin el Freibetrag, el exceso de impuesto sobre el salario (Lohnsteuer) solo se recupera tras presentar la declaración del impuesto sobre la renta el año siguiente y una vez tramitada por el Finanzamt. Con el Freibetrag registrado, en cambio, se beneficia de inmediato cada mes de un salario neto más alto. Esto supone una ventaja de liquidez durante todo el año.

Actualizado: febrero de 2014

Más sobre el tema en el artículo Freibeträge für 2014 auf der Lohnsteuerkarte eintragen.

Preguntas relacionadas

  • Was bringt ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?

    Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lassen sich Freibeträge für den monatlichen Lohnsteuerabzug eintragen. Dadurch erhöht sich das monatliche Nettogehalt, weil der Arbeitgeber weniger Lohnsteuer einbehält. Andernfalls bekommt man zu viel gezahlte Lohnsteuer erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung im Folgejahr zurück.

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  • Welche Aufwendungen rechtfertigen einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte?

    Eintragungsfähig sind insbesondere hohe Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, Reisekosten bei Berufspendlern, doppelte Haushaltsführung, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung oder Fortbildungskosten. Auch Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten können berücksichtigt werden. Die Freibetragseintragung ist somit insbesondere für Angestellte mit regelmäßig hohen abzugsfähigen Aufwendungen interessant.

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  • Welche Mindestbeträge gelten für die Eintragung eines Freibetrags?

    Damit ein Freibetrag eingetragen werden kann, müssen die geltend gemachten Aufwendungen insgesamt mehr als 600 EUR betragen. Bei reinen Werbungskosten gilt zusätzlich, dass diese über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR liegen müssen. Erst dann lohnt sich der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

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  • Wie wird die Lohnsteuerermäßigung beantragt?

    Die Lohnsteuerermäßigung wird mit dem amtlichen Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ beantragt, das ausgefüllt beim zuständigen Finanzamt einzureichen ist. Das Formular steht im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung online bereit. Auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) sind ohne Antrag keine individuellen Freibeträge hinterlegt.

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