Aunque la sentencia se refería únicamente a los costes de reparación tras un repostaje incorrecto, plantea la cuestión de si los gastos por accidente en el trayecto al trabajo seguirán siendo deducibles de forma adicional en el futuro. Hasta ahora, los gastos extraordinarios como los derivados de accidentes se reconocían junto con la tarifa a tanto alzado. Si esta práctica se mantendrá queda abierto tras la sentencia.
Actualizado: noviembre de 2014
Más sobre el tema en el artículo Entfernungspauschale: Unfallkosten künftig nicht mehr von der Steuer abziehbar?.
Preguntas relacionadas
Was deckt die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Kilometer ab?
Die Entfernungspauschale deckt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs sämtliche laufenden Kfz-Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab. Dazu zählen insbesondere Kraftstoff, Versicherung, Wartung und Reparaturen. Ein zusätzlicher Ansatz dieser Kosten als Werbungskosten ist daher grundsätzlich ausgeschlossen.
Sind Reparaturkosten nach einer Falschbetankung als Werbungskosten abziehbar?
Nein. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil VI R 29/13 entschieden, dass Reparaturkosten infolge einer Falschbetankung auf dem Weg zur Arbeit nicht zusätzlich als Werbungskosten abziehbar sind. Diese Aufwendungen gelten als durch die Entfernungspauschale abgegolten, auch wenn sie im konkreten Fall rund 4.200 EUR betrugen.
Was bedeutet die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer?
Durch die Abgeltungswirkung können Arbeitnehmer neben der Pauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer in der Regel keine weiteren tatsächlichen Kfz-Kosten geltend machen. Auch unerwartete und hohe Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Fahrt zur Arbeit stehen, sind damit grundsätzlich abgegolten. Eine genaue Prüfung im Einzelfall, insbesondere bei Unfällen, bleibt jedoch ratsam.