Pregunta

¿Qué relevancia tienen el lugar y el momento de la celebración para la deducción como gastos profesionales?

Si la celebración tiene lugar en las instalaciones del empleador y se desarrolla total o parcialmente dentro del horario laboral habitual, ello constituye un fuerte indicio de su carácter profesional. Estas circunstancias diferencian claramente una celebración de aniversario laboral de una fiesta de cumpleaños privada.

Actualizado: noviembre de 2016

Más sobre el tema en el artículo "Ein Dienstjubiläum ist keine vorwiegend private Angelegenheit" (BFH vom 20.01.2016).

Preguntas relacionadas

  • Sind Aufwendungen für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten abziehbar?

    Ja, Aufwendungen für die Feier eines Dienstjubiläums können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, wenn sie nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind. Der BFH hat mit Urteil vom 20.01.2016 (Az. VI R 24/15) klargestellt, dass ein Dienstjubiläum grundsätzlich ein beruflicher Anlass ist und keine vorwiegend private Angelegenheit darstellt.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Welche Kriterien sind für die berufliche Veranlassung einer Feier maßgeblich?

    Maßgeblich sind insbesondere der Anlass der Feier, der Kreis der eingeladenen Gäste sowie Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung. Sind ausschließlich Berufskollegen geladen, findet die Feier in den Räumen des Arbeitgebers statt und liegt sie zumindest teilweise innerhalb der Arbeitszeit, spricht dies für eine berufliche Veranlassung.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Spielt der Gästekreis bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten eine Rolle?

    Ja, der Gästekreis ist ein wesentliches Indiz. Werden ausschließlich Berufskollegen bzw. Amtsangehörige und keine privaten Freunde oder Familienangehörigen eingeladen, deutet dies auf eine berufliche Veranlassung hin. Eine private Mitveranlassung tritt dann in den Hintergrund.

    Enlace permanente a la pregunta

  • Wie hoch dürfen die Kosten pro Person bei einer Jubiläumsfeier sein?

    Der BFH hat im entschiedenen Fall Kosten von etwa 17 EUR pro Person bei rund 50 Gästen als unbedenklich eingestuft. Eine starre Obergrenze besteht nicht, jedoch sollten die Aufwendungen in einem angemessenen Rahmen bleiben und insgesamt das beruflich übliche Maß nicht überschreiten.

    Enlace permanente a la pregunta

Volver a la vista general de preguntas