Pregunta

¿Cómo se debe actuar ante correos electrónicos sospechosos en nombre del BZSt?

Estos correos no deben abrirse bajo ningún concepto, ni tampoco sus archivos adjuntos. Se recomienda eliminar el mensaje de inmediato. En particular, los archivos ejecutables (.exe) o los archivos comprimidos (.rar) relacionados con supuestas liquidaciones fiscales constituyen una clara señal de alarma.

Actualizado: mayo de 2015

Más sobre el tema en el artículo Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.

Preguntas relacionadas

  • Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail?

    Nein, das BZSt versendet keine Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail. Für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist zudem nicht das BZSt zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt. E-Mails mit angeblichen Erstattungsmitteilungen im Namen des BZSt sind daher immer Betrugsversuche.

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  • Woran erkennt man die betrügerische E-Mail im Namen des BZSt?

    Die Mails stammen von der Absenderadresse „bzst.bund@munich.com“ und tragen den Betreff „Rückerstattung/ refund“. Im Text wird eine abgeschlossene Steuererstattung angekündigt, und im Anhang befindet sich eine Datei namens „Steuerbescheid.pdf.rar“, die eine ausführbare Datei „k-12.exe“ enthält. Dahinter verbirgt sich vermutlich Schadsoftware.

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  • Welche Behörde ist tatsächlich für Steuerrückerstattungen zuständig?

    Zuständig für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist das jeweils örtlich zuständige Finanzamt, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Die Kommunikation erfolgt dabei auf dem Postweg über offizielle Steuerbescheide, nicht per E-Mail.

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