Para la devolución de impuestos pagados en exceso es competente la oficina tributaria local correspondiente (Finanzamt), no la Oficina Federal Central de Impuestos (Bundeszentralamt für Steuern). La comunicación se realiza por vía postal mediante notificaciones fiscales oficiales (Steuerbescheide), nunca por correo electrónico.
Actualizado: mayo de 2015
Más sobre el tema en el artículo Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.
Preguntas relacionadas
Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail?
Nein, das BZSt versendet keine Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail. Für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist zudem nicht das BZSt zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt. E-Mails mit angeblichen Erstattungsmitteilungen im Namen des BZSt sind daher immer Betrugsversuche.
Woran erkennt man die betrügerische E-Mail im Namen des BZSt?
Die Mails stammen von der Absenderadresse „bzst.bund@munich.com“ und tragen den Betreff „Rückerstattung/ refund“. Im Text wird eine abgeschlossene Steuererstattung angekündigt, und im Anhang befindet sich eine Datei namens „Steuerbescheid.pdf.rar“, die eine ausführbare Datei „k-12.exe“ enthält. Dahinter verbirgt sich vermutlich Schadsoftware.
Wie sollte man mit verdächtigen E-Mails im Namen des BZSt umgehen?
Solche E-Mails sollten keinesfalls geöffnet werden, ebenso wenig deren Anhänge. Empfohlen wird, die Nachricht umgehend zu löschen. Insbesondere ausführbare Dateien (.exe) oder gepackte Archive (.rar) im Zusammenhang mit angeblichen Steuerbescheiden sind ein klares Warnsignal.