Pregunta

¿La Oficina Central Federal de Impuestos (Bundeszentralamt für Steuern) envía notificaciones sobre devoluciones de impuestos por correo electrónico?

No, el BZSt no envía notificaciones sobre devoluciones de impuestos por correo electrónico. Además, la devolución de impuestos pagados en exceso no es competencia del BZSt, sino del Finanzamt correspondiente. Por tanto, los correos electrónicos con supuestas notificaciones de devolución en nombre del BZSt son siempre intentos de fraude.

Actualizado: mayo de 2015

Más sobre el tema en el artículo Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.

Preguntas relacionadas

  • Woran erkennt man die betrügerische E-Mail im Namen des BZSt?

    Die Mails stammen von der Absenderadresse „bzst.bund@munich.com“ und tragen den Betreff „Rückerstattung/ refund“. Im Text wird eine abgeschlossene Steuererstattung angekündigt, und im Anhang befindet sich eine Datei namens „Steuerbescheid.pdf.rar“, die eine ausführbare Datei „k-12.exe“ enthält. Dahinter verbirgt sich vermutlich Schadsoftware.

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  • Wie sollte man mit verdächtigen E-Mails im Namen des BZSt umgehen?

    Solche E-Mails sollten keinesfalls geöffnet werden, ebenso wenig deren Anhänge. Empfohlen wird, die Nachricht umgehend zu löschen. Insbesondere ausführbare Dateien (.exe) oder gepackte Archive (.rar) im Zusammenhang mit angeblichen Steuerbescheiden sind ein klares Warnsignal.

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  • Welche Behörde ist tatsächlich für Steuerrückerstattungen zuständig?

    Zuständig für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist das jeweils örtlich zuständige Finanzamt, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Die Kommunikation erfolgt dabei auf dem Postweg über offizielle Steuerbescheide, nicht per E-Mail.

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