El aumento del límite de los GwG (bienes económicos de escaso valor) de 410,– EUR a 800,– EUR entra en vigor el 01.01.2018. Para las adquisiciones realizadas antes de esa fecha sigue rigiendo el antiguo límite de 410,– EUR. Determinante es el momento de la adquisición o producción del bien económico.
Actualizado: marzo de 2017
Más sobre el tema en el artículo Anhebung der Schwelle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern zur Entlastung von Mittelstand und Handwerksbetrieben.
Preguntas relacionadas
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG)?
Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine bestimmte Wertgrenze nicht überschreiten. Sie dürfen im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abgeschrieben werden, ohne dass eine Verteilung über die Nutzungsdauer erforderlich ist. Typische Beispiele sind Schreibgeräte, Tablets, Büromaterialien, Büromöbel oder kleineres Handwerksmaterial.
Wie hoch ist die neue Wertgrenze für die Sofortabschreibung von GwG?
Die Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde von bisher 410,– EUR auf 800,– EUR angehoben. Damit können künftig Anschaffungen bis zu einem Netto-Wert von 800,– EUR im Jahr der Anschaffung sofort vollständig abgeschrieben werden. Die Neuregelung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Welche Aufzeichnungspflichten entfallen durch die GwG-Regelung?
Geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort abgeschrieben werden, müssen nicht in einem gesonderten Anlagenregister geführt werden. Durch die Anhebung der Wertgrenze auf 800,– EUR entfallen diese Aufzeichnungspflichten künftig für deutlich mehr Wirtschaftsgüter, was vor allem Mittelstand und Handwerksbetriebe entlastet.
Welches Ziel verfolgt die Anhebung der GwG-Grenze?
Die Anhebung der GwG-Grenze dient vor allem dem Bürokratieabbau und der steuerlichen Entlastung von Mittelstand und Handwerksbetrieben. Durch die Sofortabschreibung wird die Buchhaltung vereinfacht, da weniger Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abgeschrieben und im Anlagenverzeichnis geführt werden müssen.