Question

Can individual electrical appliances be immediately deducted as low-value assets?

Under the new BFH case law, a fitted kitchen is treated as a single uniform asset, so individual appliances generally cannot be written off separately under the low-value asset (GWG) threshold. However, freestanding electrical appliances that are not permanently integrated may be assessed separately if they do not form part of the uniform asset 'fitted kitchen'.

As of: December 2016

Read more in the article Schlechte Nachricht für Vermieter: Aufwendungen für Rundum-Erneuerung einer Einbauküche sind kein Erhaltungsaufwand- nur über AfA absetzbar.

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    Der BFH hat seine Rechtsprechung aufgrund der geänderten Ausstattungspraxis aufgegeben. Spüle und Kochherd sind heute nicht mehr Bestandteile, ohne die ein Wohngebäude 'unfertig' wäre. Sie bilden vielmehr zusammen mit den übrigen Elementen der Einbauküche ein eigenständiges, einheitliches Wirtschaftsgut.

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    Die Einbauküche ist als einheitliches Wirtschaftsgut über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abzuschreiben. Die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten – inklusive Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte – fließen in die Bemessungsgrundlage der linearen AfA ein.

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