Question

How does selling a collection 'en bloc' differ from selling individual items?

According to BFH case law, the one-off sale of a private collection as a whole ('en bloc') qualifies as VAT-exempt asset management. By contrast, the ongoing sale of individual items over an extended period constitutes a sustained entrepreneurial activity. This distinction was decisive for the VAT liability in the ruling of the FG Köln.

As of: May 2015

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  • Ist der Verkauf einer privaten Sammlung über eBay steuerpflichtig?

    Ja, wenn der Verkauf kontinuierlich und in erheblichem Umfang erfolgt, kann er der Einkommen- und Umsatzsteuer unterliegen. Das FG Köln (Urteil vom 04.03.2015, 14 K 188/13) hat entschieden, dass langjährige und intensive Verkaufsaktivitäten zur Einstufung als Unternehmer und Gewerbetreibender führen. Maßgeblich sind der Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Verkäufe sowie die Verkaufsorganisation.

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  • Wann gilt ein eBay-Verkäufer als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne?

    Ein eBay-Verkäufer wird als Unternehmer eingestuft, wenn er nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Indizien sind eine hohe Anzahl von Verkäufen, langjährige Aktivität sowie regelmäßige Umsätze in nennenswerter Höhe. Im entschiedenen Fall lagen die jährlichen Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro, was zur Unternehmereigenschaft führte.

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  • Wie wird der Gewinn beim eBay-Verkauf aus privaten Sammlungen ermittelt?

    Wenn keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen vorliegen, kann das Finanzamt den Gewinn schätzen. Im Fall des FG Köln wurde eine Schätzung mit 20 % des Umsatzes als angemessen bestätigt. Die Wertsteigerung der zum Verkauf bestimmten Gegenstände erfolgt im Betriebsvermögen, sobald diese mit Aufnahme der Verkaufstätigkeit in den Gewerbebetrieb eingelegt werden.

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  • Sind geerbte Gegenstände beim Weiterverkauf einkommensteuerpflichtig?

    Werden geerbte Gegenstände nachhaltig und planmäßig weiterverkauft, können daraus gewerbliche Einkünfte entstehen. Auch ergänzende Zukäufe und der Verkauf doppelter Exemplare sprechen für eine gewerbliche Tätigkeit. Die ursprüngliche Herkunft aus einer Erbschaft schützt nicht vor der Einstufung als Gewerbebetrieb, wenn die übrigen Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt sind.

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