Yes, if sales are continuous and substantial in scope, they may be subject to income tax and VAT. The Fiscal Court of Cologne (judgment of 04.03.2015, 14 K 188/13) ruled that long-term and intensive selling activities lead to classification as an entrepreneur and commercial trader. The decisive factors are the scope, duration and frequency of the sales as well as the sales organisation.
As of: May 2015
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Wann gilt ein eBay-Verkäufer als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne?
Ein eBay-Verkäufer wird als Unternehmer eingestuft, wenn er nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Indizien sind eine hohe Anzahl von Verkäufen, langjährige Aktivität sowie regelmäßige Umsätze in nennenswerter Höhe. Im entschiedenen Fall lagen die jährlichen Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro, was zur Unternehmereigenschaft führte.
Worin unterscheidet sich der Verkauf einer Sammlung "en bloc" vom Einzelverkauf?
Der einmalige Verkauf einer privaten Sammlung als Ganzes ("en bloc") gilt nach BFH-Rechtsprechung als umsatzsteuerfreie Vermögensverwaltung. Werden dagegen Einzelstücke über einen längeren Zeitraum laufend veräußert, liegt eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit vor. Diese Differenzierung war im Urteil des FG Köln entscheidend für die Steuerpflicht.
Wie wird der Gewinn beim eBay-Verkauf aus privaten Sammlungen ermittelt?
Wenn keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen vorliegen, kann das Finanzamt den Gewinn schätzen. Im Fall des FG Köln wurde eine Schätzung mit 20 % des Umsatzes als angemessen bestätigt. Die Wertsteigerung der zum Verkauf bestimmten Gegenstände erfolgt im Betriebsvermögen, sobald diese mit Aufnahme der Verkaufstätigkeit in den Gewerbebetrieb eingelegt werden.
Sind geerbte Gegenstände beim Weiterverkauf einkommensteuerpflichtig?
Werden geerbte Gegenstände nachhaltig und planmäßig weiterverkauft, können daraus gewerbliche Einkünfte entstehen. Auch ergänzende Zukäufe und der Verkauf doppelter Exemplare sprechen für eine gewerbliche Tätigkeit. Die ursprüngliche Herkunft aus einer Erbschaft schützt nicht vor der Einstufung als Gewerbebetrieb, wenn die übrigen Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt sind.