Die anhaltende Corona Pandemie sorgt weiterhin bei vielen Unternehmen und Soloselbständigen für große wirtschaftliche Schwierigkeiten. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung einige Verbesserungen sowie eine zusätzliche Hilfe für die betroffenen Unternehmen gewährt. Der neue Eigenkapitalzuschuss kann zusätzlich zu den Überbrückungshilfen III beantragt werden. Unternehmen, welche bereits einen Antrag auf die Überbrückungshilfe III gestellt haben, sollen somit keine finanziellen Nachteile in dieser schwierigen Zeit erhalten.

Eigenkapitalzuschuss

Der Eigenkapitalzuschuss wird den Unternehmen gewährt, welche im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mehr als 50% im Vergleich zu den Referenzmonaten von 2019 aufweisen. Die weitergehende Berechnung des Eigenkapitalzuschusses erfolgt anteilig an den Monaten mit mehr als 50% Umsatzverlust. Hierzu hilft die angegebene Tabelle:

Monate mit Umsatzeinbußen 50 ProzentProzentuale Höhe Eigenkapitalzuschuss  
1. und 2. MonatKein Zuschlag
3. Monat25 Prozent
4. Monat35 Prozent
5. oder mehr Monate40 Prozent

Abschließend muss die prozentuale Höhe des Eigenkapitalzuschusses dann mit der Summe der ausgezahlten Überbrückungshilfe III verrechnet werden.

Beispiel:

Unternehmen C verbucht einen Umsatzeinbruch von 60% im Zeitraum von Dezember 2020 bis März 2020 im Vergleich zu den Referenzmonaten in 2019. Damit hat das Unternehmen einen Anspruch auf den Eigenkapitalzuschuss, da es eine Umsatzeinbuße von mehr als 50% im Anspruchszeitraum verzeichnet. Außerdem besteht damit Anspruch auf die prozentuale Höhe des Eigenkapitalzuschusses von 35%. Denn von Dezember 2020 bis März 2021 hat das Unternehmen in 4 Monaten Umsatzeinbrüche von mehr als 50% gehabt. Grundsätzlich hat das Unternehmen ebenfalls einen Antrag auf die Überbrückungshilfe III gestellt. Wobei dieser Zuschuss 6.000€ pro Monat (60% der förderungsfähigen Fixkosten) beträgt, da das Unternehmen monatliche Fixkosten (z.B. Heizkosten, Miete etc.) von 10.000€ hat. Abschließend kann jetzt der Eigenkapitalzuschuss berechnet werden, indem die prozentuale Höhe des Eigenkapitalzuschusses mit der Überbrückungshilfe III multipliziert wird.

Also 6.000€ * 35% = 2.100€ Eigenkapitalzuschuss.

Weitere Anpassungen der Überbrückungshilfe III

  1. Sonderabschreibungen auf Saison- und verderbliche Ware (z.B. Kleidung oder Obst und Gemüse) ist nun ebenfalls bei Herstellern und Großhändlern erlaubt (vorher nur Einzelhandel).
  2. Unternehmen mit Gründungsdatum bis zum 31.10.2020 (vorher 30.04.2020) und Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften (Krankenhaus, Kindergarten, etc.) sind zusätzlich antragsberechtigt.

Unternehmen und Soloselbständige erhalten ein Wahlrecht zwischen Antrag auf Neustarthilfen oder Überbrückungshilfe III (Absprache mit prüfenden Dritten).

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