Ab dem 01.01.2013 löst das elektronische Lohnsteuerverfahren die altbekannte Papiersteuerkarte ab. Dabei werden den Arbeitgebern die Daten der Mitarbeiter von der Finanzverwaltung auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Jeder Arbeitnehmer sollte unbedingt zum Jahreswechsel prüfen, ob die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Finanzamt richtig gespeichert wurden, da davon abhängt, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt einbehalten wird. Die Prüfung kann im Internet auf www.elsteronline.de erfolgen. Alternativ können Sie sich auch direkt mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen, um die Daten abzugleichen. Zusätzlich ist zu beachten, dass die auf der Papiersteuerkarte eingetragenen Freibeträge nicht mehr gültig sind. Sofern Sie z.B. Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte schon monatlich bei der Steuer berücksichtigen möchten und somit ein höheres netto Einkommen erhalten wollen, müssen für 2013 daran denken, dass Sie die steuerlichen Freibeträge neu beantragen. Entweder reichen Sie den Antrag schriftlich beim Finanzamt ein oder Sie wenden sich direkt an Ihr Finanzamt.