Ab dem 01.01.2013 löst das elektronische Lohnsteuerverfahren die altbekannte Papiersteuerkarte ab. Dabei werden den Arbeitgebern die Daten der Mitarbeiter von der Finanzverwaltung auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt. Jeder Arbeitnehmer sollte unbedingt zum Jahreswechsel prüfen, ob die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Finanzamt richtig gespeichert ... Weiterlesen
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