Wordt de rittenregistratie niet over het gehele kalenderjaar bijgehouden, dan moet het belastbaar voordeel uit het privégebruik van de bedrijfsauto verplicht volgens de 1%-regeling worden bepaald. De daadwerkelijk vastgelegde ritten blijven dan fiscaal buiten beschouwing.
Stand: juli 2014
Meer hierover in het artikel Steuerrecht | BFH Urteil: Fahrtenbuch muss das ganze Kalenderjahr geführt werden.
Verwante vragen
Muss ein Fahrtenbuch für das gesamte Kalenderjahr geführt werden?
Ja. Nach dem BFH-Urteil vom 20.03.2014 (Az. VI R 35/12) ist ein Fahrtenbuch steuerlich nur dann anzuerkennen, wenn es für den gesamten Veranlagungszeitraum lückenlos geführt wird. Ein erst unterjährig begonnenes Fahrtenbuch reicht nicht aus, um die Fahrtenbuchmethode anstelle der 1%-Regelung anzuwenden.
Ist ein unterjähriger Wechsel zwischen 1%-Regelung und Fahrtenbuchmethode zulässig?
Nein. Der BFH lehnt einen unterjährigen Wechsel zwischen der 1%-Regelung und der Fahrtenbuchmethode ab. Begründet wird dies mit dem Vereinfachungs- und Typisierungsgedanken des Gesetzes sowie der erhöhten Manipulationsgefahr bei einem Methodenwechsel innerhalb eines Veranlagungszeitraums.
Welche inhaltlichen Anforderungen muss ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllen?
Ein Fahrtenbuch muss vollständig, fortlaufend und in sich geschlossen geführt werden, sodass der zu versteuernde Privatanteil zuverlässig ermittelt werden kann. Alle dienstlichen und privaten Fahrten sind mit Datum, Kilometerstand, Ziel, Zweck und besuchten Geschäftspartnern zeitnah und manipulationssicher zu dokumentieren.
Wann muss sich der Steuerpflichtige zwischen 1%-Regelung und Fahrtenbuch entscheiden?
Die Entscheidung für eine der beiden Methoden muss von Beginn des Veranlagungszeitraums an feststehen. Wer die Fahrtenbuchmethode nutzen will, muss das Fahrtenbuch ab dem 1. Januar (bzw. ab Beginn der Fahrzeugnutzung) durchgehend bis zum Jahresende führen.