Volgens de nieuwe rechtspraak van het BFH geldt de inbouwkeuken als één bedrijfsmiddel, waardoor een afzonderlijke directe afschrijving van losse apparaten via de GWG-grens in principe is uitgesloten. Zelfstandige, niet vast verbonden elektrische apparaten kunnen echter wel apart worden beoordeeld, mits zij geen onderdeel zijn van het uniforme bedrijfsmiddel inbouwkeuken.
Stand: december 2016
Meer hierover in het artikel Schlechte Nachricht für Vermieter: Aufwendungen für Rundum-Erneuerung einer Einbauküche sind kein Erhaltungsaufwand- nur über AfA absetzbar.
Verwante vragen
Sind Kosten für die komplette Erneuerung einer Einbauküche im Mietobjekt sofort abziehbar?
Nein. Nach dem BFH-Urteil vom 3.8.2016 (IX R IX R 14/15) stellen die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche keinen sofort abziehbaren Erhaltungsaufwand dar. Sie müssen über die Nutzungsdauer von zehn Jahren im Wege der AfA als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.
Warum gelten Spüle und Herd nicht mehr als unselbständige Gebäudebestandteile?
Der BFH hat seine Rechtsprechung aufgrund der geänderten Ausstattungspraxis aufgegeben. Spüle und Kochherd sind heute nicht mehr Bestandteile, ohne die ein Wohngebäude 'unfertig' wäre. Sie bilden vielmehr zusammen mit den übrigen Elementen der Einbauküche ein eigenständiges, einheitliches Wirtschaftsgut.
Über welchen Zeitraum ist eine Einbauküche als Wirtschaftsgut abzuschreiben?
Die Einbauküche ist als einheitliches Wirtschaftsgut über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abzuschreiben. Die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten – inklusive Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte – fließen in die Bemessungsgrundlage der linearen AfA ein.
Welche praktischen Folgen hat das Urteil für Vermieter?
Vermieter können die Kosten einer Rundum-Erneuerung der Einbauküche nicht mehr im Jahr der Zahlung steuerlich geltend machen, sondern nur verteilt über zehn Jahre. Das verschlechtert die Liquiditätswirkung der Modernisierung erheblich und sollte bei der Planung von Renovierungsmaßnahmen berücksichtigt werden.