Vraag

Welke vrijstellingsgrens geldt voor geschenken aan zakelijke relaties volgens § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG?

Uitgaven voor geschenken aan personen die geen werknemer zijn (bijv. zakelijke relaties) mogen de winst alleen verminderen wanneer de aanschaffings- of vervaardigingskosten per ontvanger en boekjaar in totaal niet meer dan 35 euro bedragen. Wordt deze grens overschreden, dan is het volledige bedrag fiscaal niet aftrekbaar.

Stand: maart 2014

Meer hierover in het artikel Pauschalsteuer auf Geschenke keine steuerliche Betriebsausgabe! Aktuelles FG-Urteil!.

Verwante vragen

  • Ist die Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf Geschenke als Betriebsausgabe abziehbar?

    Nach Auffassung des FG Niedersachsen (Urteil vom 16.01.2014, 10 K 326/13) ist die Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf Geschenke an Geschäftsfreunde nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn das Geschenk selbst die Freigrenze von 35 Euro überschreitet. Die Pauschalsteuer teilt das steuerliche Schicksal des Geschenks und unterfällt damit dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Handelsrechtlich liegt zwar eine Betriebsausgabe vor, steuerlich darf sie das Einkommen jedoch nicht mindern.

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  • Was ist die Pauschalsteuer nach § 37b EStG bei Sachzuwendungen?

    § 37b EStG ermöglicht es dem Zuwendenden, Sachzuwendungen und Geschenke an Geschäftsfreunde oder Arbeitnehmer pauschal mit 30 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu versteuern. Dadurch entfällt die individuelle Versteuerung beim Empfänger. Der Schenker übernimmt die Steuer und meldet sie an das Finanzamt ab.

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  • Wie sollten Steuerpflichtige bei versagtem Betriebsausgabenabzug der Pauschalsteuer reagieren?

    Wenn das Finanzamt den Abzug der Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf Geschenke als Betriebsausgabe versagt, sollten Steuerpflichtige Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und unter Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren beim BFH das Ruhen des Verfahrens beantragen. So bleibt der Fall offen, bis der BFH abschließend entschieden hat.

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  • Welche Folgen hatte das FG-Urteil für den entschiedenen Fall mit Freikarten?

    Die Klägerin hatte Freikarten im Wert von jeweils 20.000 Euro an Geschäftsfreunde verschenkt und diese pauschal nach § 37b EStG versteuert. Den Pauschalsteuerbetrag zog sie als Betriebsausgabe ab. Das FG Niedersachsen ließ den Abzug nicht zu, da die Geschenke die 35-Euro-Grenze deutlich überstiegen und somit auch die darauf entfallende Pauschalsteuer dem Abzugsverbot unterlag.

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