De geüniformeerde vermogensgrenzen en de verduidelijking als drempelvrijstelling (Freigrenze) gelden voor het eerst voor installaties die na 31-12-2024 zijn aangeschaft, in gebruik genomen of uitgebreid. Voor oudere installaties blijven de tot dusver geldende regels van toepassing.
Stand: december 2024
Meer hierover in het artikel Kleine Photovoltaikanlagen: Klarstellung zur Steuerbefreiung.
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