Nee. Hoewel het BFH-besluit van 21-09-2009 (GrS 1/06) in beginsel een splitsing van gemengd veroorzaakte uitgaven toestaat, vereist dit objectieve verdelingscriteria en een duidelijke scheidbaarheid. Bij vieringen die zowel een zakelijke als een privé-aanleiding hebben, is volgens het FG Baden-Württemberg een splitsing van de kosten niet mogelijk.
Stand: april 2015
Meer hierover in het artikel KEINE AUFTEILUNG VON KOSTEN FÜR FEIER AUS DOPPELTEM ANLASS.
Verwante vragen
Sind Kosten einer Feier zu rundem Geburtstag und Berufsexamen anteilig als Werbungskosten abziehbar?
Nein. Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.03.2014 (Az. 1 K 3541/12) entschieden, dass die Aufwendungen für eine Feier aus doppeltem Anlass insgesamt privat veranlasst sind, wenn ein privates Ereignis wie ein runder Geburtstag mitgefeiert wird. Eine Aufteilung der Kosten in einen beruflichen und einen privaten Teil ist in solchen Fällen nicht möglich.
Welche Kriterien sprechen gegen eine berufliche Veranlassung einer gemischten Feier?
Gegen eine berufliche Veranlassung sprechen insbesondere eine individuelle Auswahl der eingeladenen Arbeitskollegen, ein Übergewicht privater Gäste gegenüber Kollegen sowie der Umstand, dass mit den Kollegen zugleich ein privates Ereignis wie ein Geburtstag gefeiert wird. Nach Abwägung dieser Umstände kann die Feier insgesamt als privat veranlasst gelten.
Welche Bedeutung hat die Gästezusammensetzung bei der steuerlichen Beurteilung einer Feier?
Die Gästezusammensetzung ist ein zentrales Indiz: Wird aus dem Kollegenkreis nur eine persönliche Auswahl eingeladen und überwiegen zudem private Gäste, deutet dies auf eine private Veranlassung hin. Werden hingegen alle Kollegen oder eine sachlich abgrenzbare Gruppe (z.B. nach Funktion) eingeladen, kann eine berufliche Veranlassung eher angenommen werden.
Ist gegen das Urteil zur Feier aus doppeltem Anlass ein Rechtsmittel möglich?
Ja, das FG Baden-Württemberg hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, die dort unter dem Az. VI R 46/14 anhängig war. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung sollten vergleichbare Fälle offengehalten werden.