De map moet op een veilige, niet voor het publiek toegankelijke, maar in geval van nood snel vindbare plek worden bewaard. Minstens één vertrouwenspersoon moet de bewaarplaats kennen en weten wanneer en aan wie de map mag worden overhandigd. Vaak zijn hierbij ook Rechtsanwälte (Duitse advocaat) of Steuerberater (Duitse belastingadviseur) betrokken.
Stand: februari 2021
Meer hierover in het artikel Ihr individueller Notfallordner.
Verwante vragen
Wozu dient ein Notfallordner?
Ein Notfallordner stellt sicher, dass bei unvorhergesehener Verhinderung (Krankheit, Unfall, Tod) wichtige private und betriebliche Abläufe weiterlaufen können. Er bündelt alle relevanten Informationen wie Kontodaten, Passwörter, Vollmachten und Ansprechpartner an einem Ort. So können Angehörige oder bevollmächtigte Personen schnell handlungsfähig sein.
Welche Inhalte gehören in einen Notfallordner?
Typische Bestandteile sind persönliche Daten und Kontakte, eine Vermögensübersicht inklusive Bankverbindungen und Immobilien, Versicherungsunterlagen, Verfügungen und Vollmachten (Testament, Patientenverfügung, Vorsorge- und Bankvollmachten), die Krankengeschichte sowie betriebliche Informationen. Der konkrete Umfang hängt von der individuellen Situation ab, etwa ob es sich um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt.
Was sollten Unternehmer im Notfallordner zusätzlich regeln?
Unternehmer und Freiberufler sollten festlegen, welche Mitarbeiter in ihrer Abwesenheit entscheidungsbefugt sind, wer welche Vollmachten besitzt und wer für laufende Projekte verantwortlich ist. Wichtig sind außerdem ein Organigramm, die Auffindbarkeit von Passwörtern, PINs und Schlüsseln sowie ein dokumentiertes Notfallmanagement. So bleibt das Unternehmen auch bei Ausfall der Führungsperson handlungsfähig.
Worauf ist bei Vollmachten im Notfallordner zu achten?
Vollmachten müssen formal korrekt und inhaltlich klar formuliert sein, damit Banken und Versicherer sie ohne Einwände akzeptieren. Es empfiehlt sich, die Unterlagen vorab von der jeweiligen Bank oder Versicherung prüfen zu lassen. Dazu zählen insbesondere Vorsorge-, Betreuungs- und Bankvollmachten.