Ja. Volgens het arrest van het FG Köln van 20.01.2016 (Az. 2 K 2807/12) volstaat het dat de ondernemer een kopie van de factuur inscant en deze binnen de vervaltermijn elektronisch aan de bevoegde autoriteit toezendt. Een ingescand origineel is niet dwingend vereist.
Stand: april 2016
Meer hierover in het artikel EU-Vorsteuervergütungsverfahren: Gescannte Rechnungskopie reicht für den Vorsteuerabzug aus.
Verwante vragen
Darf die Behörde im Vorsteuervergütungsverfahren auf der gescannten Originalrechnung bestehen?
Nein. Laut FG Köln darf die Behörde die Vorsteuererstattung nicht davon abhängig machen, dass das Original eingescannt wurde. Auch eine gescannte Rechnungskopie ist als Nachweis ausreichend und muss für die Erstattung anerkannt werden.
Welche Frist ist bei der elektronischen Übermittlung der Rechnung im EU-Vorsteuervergütungsverfahren zu beachten?
Die eingescannte Rechnung muss innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist bei der zuständigen Behörde eingehen. Wird diese Frist versäumt, entfällt der Anspruch auf Vorsteuervergütung. Der Antrag ist im elektronischen Verfahren über das Bundeszentralamt für Steuern zu stellen.
Worum geht es im Urteil des FG Köln vom 20.01.2016 (Az. 2 K 2807/12)?
Das Finanzgericht Köln entschied, dass im EU-Vorsteuervergütungsverfahren die Einreichung einer eingescannten Rechnungskopie ausreichend ist. Die Finanzverwaltung darf den Vorsteuerabzug nicht mit der Begründung versagen, es sei keine eingescannte Originalrechnung übermittelt worden.