De Bundesfinanzhof had geoordeeld dat kosten voor zaalhuur, eventbureaus en vergelijkbare algemene kosten niet bij de vrijstellingsgrens hoeven te worden meegeteld. Het voorontwerp sluit deze voor werknemers gunstige rechtspraak vanaf 2015 echter uitdrukkelijk uit.
Stand: oktober 2014
Meer hierover in het artikel Erhöhung der Grenze für Betriebsfeiern geplant: Großzügigkeit des Gesetzgebers trügt?.
Verwante vragen
Wie hoch ist die Freigrenze für Betriebsveranstaltungen aktuell?
Aufwendungen des Arbeitgebers für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr bleiben bis zu 110,– EUR (einschließlich Umsatzsteuer) pro Veranstaltung und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
Was bedeutet Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen?
Eine Freigrenze bedeutet, dass bereits ein einziger Cent mehr Aufwand pro Mitarbeiter dazu führt, dass der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird. Es wird also nicht nur der übersteigende Anteil besteuert, sondern die komplette Zuwendung.
Wie soll sich die Freigrenze für Betriebsfeiern ab 2015 ändern?
Geplant ist, die bisherige Verwaltungsvorschrift gesetzlich zu verankern und die Freigrenze von 110,– EUR auf 150,– EUR pro Veranstaltung und Mitarbeiter anzuheben. Diese Erhöhung wirkt auf den ersten Blick großzügig.
Welche Kosten sind nach der geplanten Neuregelung in die Freigrenze einzubeziehen?
Anders als bisher sollen in die Freigrenze auch die Kosten für Familienangehörige sowie Gemeinkosten wie Saalmieten oder Honorare für Eventagenturen einbezogen werden. Dadurch wird die Erhöhung auf 150,– EUR in vielen Fällen faktisch wieder aufgezehrt.