Frage

Was bedeutet Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen?

Eine Freigrenze bedeutet, dass bereits ein einziger Cent mehr Aufwand pro Mitarbeiter dazu führt, dass der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird. Es wird also nicht nur der übersteigende Anteil besteuert, sondern die komplette Zuwendung.

Stand: Oktober 2014

Mehr dazu im Beitrag Erhöhung der Grenze für Betriebsfeiern geplant: Großzügigkeit des Gesetzgebers trügt?.

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  • Wie hoch ist die Freigrenze für Betriebsveranstaltungen aktuell?

    Aufwendungen des Arbeitgebers für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr bleiben bis zu 110,– EUR (einschließlich Umsatzsteuer) pro Veranstaltung und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.

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  • Wie soll sich die Freigrenze für Betriebsfeiern ab 2015 ändern?

    Geplant ist, die bisherige Verwaltungsvorschrift gesetzlich zu verankern und die Freigrenze von 110,– EUR auf 150,– EUR pro Veranstaltung und Mitarbeiter anzuheben. Diese Erhöhung wirkt auf den ersten Blick großzügig.

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  • Welche Kosten sind nach der geplanten Neuregelung in die Freigrenze einzubeziehen?

    Anders als bisher sollen in die Freigrenze auch die Kosten für Familienangehörige sowie Gemeinkosten wie Saalmieten oder Honorare für Eventagenturen einbezogen werden. Dadurch wird die Erhöhung auf 150,– EUR in vielen Fällen faktisch wieder aufgezehrt.

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  • Wie wirkt sich die Neuregelung auf die BFH-Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen aus?

    Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass Kosten für Saalmieten, Eventagenturen und ähnliche Gemeinkosten nicht in die Freigrenze einzurechnen sind. Der Referentenentwurf schließt diese arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung ab 2015 jedoch ausdrücklich aus.

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