De overstap moet uiterlijk plaatsvinden bij de loonafrekening van december 2013. Tegen die tijd moet voor elke werknemer ten minste één afrekening via de elektronische procedure zijn uitgevoerd.
Stand: november 2012
Meer hierover in het artikel Elektronische Lohnsteuerkarte zum 01. Januar 2013 Hinweis für 2013: Kulanzfrist.
Verwante vragen
Wann startet das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) für Arbeitgeber?
Ab dem 1. Januar 2013 sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) anzuwenden. Damit ersetzt der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte.
Gibt es eine Kulanzfrist für die Einführung von ELStAM im Jahr 2013?
Ja, die Finanzverwaltung gewährt eine Kulanzfrist bis Ende 2013. Arbeitgeber können den Einstieg in das elektronische Verfahren im Laufe des Jahres 2013 nachholen, ohne dass die verspätete Umstellung beanstandet wird.
Wofür sollten Arbeitgeber die Kulanzfrist 2013 nutzen?
Die Übergangszeit sollte genutzt werden, um technische Probleme bei der Anbindung an das ELStAM-Verfahren zu lösen und Datenabweichungen zwischen den eigenen Personaldaten und den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu klären.