Aftrekbaar zijn alleen kosten die de werknemer aanvullend zelf draagt, zoals een evenredig deel van de brandstofkosten, voor zover deze betrekking hebben op zakelijk gereden ritten. De leasetermijnen zelf vallen volgens de actuele rechtspraak van het Finanzgericht hier niet onder, wanneer zij via een salarisomzetting worden gedragen.
Stand: juni 2016
Meer hierover in het artikel Einbehaltene Leasingraten vom Arbeitgeber für die Nutzung eines PKW des Arbeitnehmers = keine Werbungskosten beim Arbeitnehmer.
Verwante vragen
Sind vom Gehalt einbehaltene Leasingraten für einen Dienstwagen als Werbungskosten abziehbar?
Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind vom Arbeitgeber einbehaltene Leasingraten für einen überlassenen PKW beim Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten abziehbar. Begründung: Der Arbeitnehmer verzichtet in Höhe der Leasingraten auf seinen Gehaltsanspruch (Barlohnumwandlung), sodass keine eigenen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Sinne des § 9 EStG vorliegen.
Warum verneint das FG Berlin-Brandenburg den Werbungskostenabzug bei Barlohnumwandlung?
Bei einer Barlohnumwandlung fließt dem Arbeitnehmer der Gehaltsbestandteil in Höhe der Leasingraten gar nicht erst zu. Da er auf diesen Anteil verzichtet, liegen schon dem Begriff nach keine Aufwendungen vor, die er aus eigenem Vermögen für die Einkünfteerzielung getätigt hätte. Werbungskosten setzen jedoch eigenen Aufwand voraus.
Ist die Entscheidung zu PKW-Leasingraten bei Gehaltsumwandlung bereits endgültig?
Nein, das FG Berlin-Brandenburg hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Betroffene Steuerpflichtige sollten vergleichbare Fälle daher offenhalten und bis zur höchstrichterlichen Klärung Einspruch mit Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren einlegen.