Vraag

Is de verkoop van een privécollectie via eBay belastingplichtig?

Ja, wanneer de verkoop doorlopend en in aanzienlijke omvang plaatsvindt, kan deze onderworpen zijn aan inkomsten- en omzetbelasting. Het FG Köln (uitspraak van 04-03-2015, 14 K 188/13) heeft beslist dat langdurige en intensieve verkoopactiviteiten leiden tot kwalificatie als ondernemer en handelaar. Doorslaggevend zijn de omvang, de duur en de frequentie van de verkopen, evenals de verkooporganisatie.

Stand: mei 2015

Meer hierover in het artikel Der Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig.

Verwante vragen

  • Wann gilt ein eBay-Verkäufer als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne?

    Ein eBay-Verkäufer wird als Unternehmer eingestuft, wenn er nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Indizien sind eine hohe Anzahl von Verkäufen, langjährige Aktivität sowie regelmäßige Umsätze in nennenswerter Höhe. Im entschiedenen Fall lagen die jährlichen Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro, was zur Unternehmereigenschaft führte.

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  • Worin unterscheidet sich der Verkauf einer Sammlung "en bloc" vom Einzelverkauf?

    Der einmalige Verkauf einer privaten Sammlung als Ganzes ("en bloc") gilt nach BFH-Rechtsprechung als umsatzsteuerfreie Vermögensverwaltung. Werden dagegen Einzelstücke über einen längeren Zeitraum laufend veräußert, liegt eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit vor. Diese Differenzierung war im Urteil des FG Köln entscheidend für die Steuerpflicht.

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  • Wie wird der Gewinn beim eBay-Verkauf aus privaten Sammlungen ermittelt?

    Wenn keine ordnungsgemäßen Aufzeichnungen vorliegen, kann das Finanzamt den Gewinn schätzen. Im Fall des FG Köln wurde eine Schätzung mit 20 % des Umsatzes als angemessen bestätigt. Die Wertsteigerung der zum Verkauf bestimmten Gegenstände erfolgt im Betriebsvermögen, sobald diese mit Aufnahme der Verkaufstätigkeit in den Gewerbebetrieb eingelegt werden.

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  • Sind geerbte Gegenstände beim Weiterverkauf einkommensteuerpflichtig?

    Werden geerbte Gegenstände nachhaltig und planmäßig weiterverkauft, können daraus gewerbliche Einkünfte entstehen. Auch ergänzende Zukäufe und der Verkauf doppelter Exemplare sprechen für eine gewerbliche Tätigkeit. Die ursprüngliche Herkunft aus einer Erbschaft schützt nicht vor der Einstufung als Gewerbebetrieb, wenn die übrigen Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt sind.

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