Nee. Werknemers mogen alleen wegblijven van hun werk als zij daadwerkelijk arbeidsongeschikt zijn. Enkel angst voor een mogelijke besmetting op de werkplek is onvoldoende. Ongeoorloofd verzuim kan arbeidsrechtelijke gevolgen hebben, zoals een officiële waarschuwing of ontslag.
Stand: maart 2020
Meer hierover in het artikel <small>Corona-Krise: </small><br>Informationen für Arbeitnehmer.
Verwante vragen
Bis wann muss die Corona-Soforthilfe in NRW abgerechnet werden?
Die Abrechnung der NRW-Soforthilfe 2020 soll regulär im Frühjahr 2021 erfolgen. Für eine eventuelle Rückzahlung zu viel erhaltener Mittel besteht Zeit bis zum Herbst 2021. Die ursprünglich gesetzte Rückmeldefrist zum 30. November 2020 wurde verschoben.
Bis zu welcher Höhe ist die Corona-Sonderzahlung an Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei?
Nach § 3 Nr. 11a EStG können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Corona-Sonderzahlung bis maximal 1.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Darüber hinausgehende Beträge sind als regulärer Arbeitslohn zu versteuern. Die Zahlung kann wahlweise als Geldleistung oder Sachbezug erfolgen.
Können Personalkosten bei der Abrechnung der Corona-Soforthilfe abgesetzt werden?
Ja, Personalkosten können nachträglich von den Einnahmen abgesetzt werden, sofern sie zur Erzielung dieser Einnahmen notwendig waren und nicht durch andere Leistungen wie Kurzarbeitergeld gedeckt wurden. Diese Anpassung wurde vorgenommen, weil viele Betriebe nach den Lockerungen im Mai und Juni 2020 wieder öffneten und sonst rechnerische Liquiditätsüberschüsse entstanden wären.
Können Steuervorauszahlungen wegen der Corona-Krise herabgesetzt werden?
Ja, für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer können Anträge auf Herabsetzung oder vorläufige Aussetzung der laufenden Vorauszahlungen gestellt werden. Diese Anträge sind elektronisch unkompliziert möglich und werden von den Finanzämtern in der Regel zügig und ohne Probleme bearbeitet.