Van ongeoorloofde concurrentieactiviteit is sprake wanneer een werknemer diensten of prestaties aanbiedt binnen het marktgebied van zijn werkgever. In de behandelde zaak had een pijpleidingmonteur bij een klant van de werkgever privé een vervolgopdracht uitgevoerd en 900 EUR contant geïncasseerd – dit beoordeelde de rechter als een ernstige plichtsverzaking.
Stand: maart 2013
Meer hierover in het artikel Arbeitnehmer macht unerlaubt Konkurrenz? Fristlose Kündigung möglich!.
Verwante vragen
Ist eine fristlose Kündigung bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers zulässig?
Ja. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28.01.2013 (Az. 16 Sa 593/12) entschieden, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wenn ein Arbeitnehmer unerlaubt Konkurrenztätigkeiten ausübt. Eine solche Pflichtverletzung kann das Arbeitsverhältnis mit Zugang der Kündigung sofort beenden.
Was regelt § 60 HGB zum Wettbewerbsverbot für kaufmännische Angestellte?
§ 60 HGB untersagt kaufmännischen Angestellten, ohne Einwilligung des Arbeitgebers Konkurrenztätigkeiten auszuüben – weder selbständig noch unselbständig. Das Wettbewerbsverbot gilt während des bestehenden Arbeitsverhältnisses und schützt den Arbeitgeber vor Wettbewerb durch eigene Mitarbeiter.
Gilt ein Wettbewerbsverbot auch für nicht-kaufmännische Arbeitnehmer und Auszubildende?
Ja, auch wenn für diesen Personenkreis keine § 60 HGB vergleichbare gesetzliche Regelung existiert. Das Wettbewerbsverbot ergibt sich hier aus der allgemeinen arbeitsvertraglichen Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.
Welche Folgen hat eine wirksame fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit?
Mit Zugang der fristlosen Kündigung beim Arbeitnehmer endet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Daneben können Schadensersatzansprüche und das Eintrittsrecht des Arbeitgebers nach § 61 HGB bestehen.