De aanvrager moet ondernemer zijn en mag in het land van teruggaaf geen belastbare omzet hebben gerealiseerd (met uitzondering van bepaalde reverse-charge-gevallen). De buitenlandse btw moet op een correcte factuur zijn vermeld; daarnaast gelden minimumbedragen en aanvraagtermijnen die per land verschillen. Binnen de EU wordt de aanvraag elektronisch ingediend via het portaal van het BZSt.
Stand: maart 2013
Meer hierover in het artikel Aktuelle Praxishilfe: Erstattung ausländischer Umsatzsteuer (Vorsteuervergütungsverfahren).
Verwante vragen
Was ist das Vorsteuervergütungsverfahren?
Das Vorsteuervergütungsverfahren ermöglicht es Unternehmern, sich im Ausland gezahlte Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstatten zu lassen. Es greift typischerweise dann, wenn im Ausland keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt wurden und somit kein regulärer Vorsteuerabzug im dortigen Besteuerungsverfahren möglich ist. Anträge werden je nach Land über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) oder direkt im Ausland gestellt.
Für welche Aufwendungen kann ausländische Umsatzsteuer erstattet werden?
Typische erstattungsfähige Positionen sind Tank-, Maut-, Mietwagen-, Reparatur-, Hotel-, Telefon- und Messekosten, die im Rahmen einer Geschäftsreise oder unternehmerischen Tätigkeit im Ausland anfallen. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen für das eigene Unternehmen verwendet wurden und ordnungsgemäße Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis vorliegen.
Welche Fristen sind beim Vorsteuervergütungsverfahren zu beachten?
Für Erstattungsanträge innerhalb der EU gilt grundsätzlich eine Antragsfrist bis zum 30. September des Folgejahres. Für Drittstaaten sind die Fristen unterschiedlich und liegen häufig bereits zum 30. Juni des Folgejahres. Die Fristen sind Ausschlussfristen, ein verspäteter Antrag führt zum endgültigen Verlust des Erstattungsanspruchs.