Vraag

Waarom is de 30/70-methode niet geschikt bij afhaalverkoop?

Bij afhaalverkoop worden doorgaans overwegend gerechten verkocht zonder bijbehorende drankconsumptie. Uit de in het restaurant gerealiseerde drankomzet kunnen daarom geen betrouwbare conclusies worden getrokken over de buitenshuis verkochte gerechten. Een extrapolatie volgens de 30/70-verhouding zou tot te hoge en onrealistische omzetten leiden.

Stand: maart 2016

Meer hierover in het artikel Getränkekalulation nach 30/70- Methode: Finanzgerichte weisen Betriebsprüfer in Schranken!!!.

Verwante vragen

  • Was ist die 30/70-Methode in der Betriebsprüfung?

    Die 30/70-Methode ist eine Schätzmethode, die in Speiserestaurants angewendet wird und davon ausgeht, dass 30 % des Umsatzes auf Getränke und 70 % auf Speisen entfallen. Sie beruht auf der Annahme, dass Gäste zu jeder Speise eine bestimmte Menge Getränke konsumieren und das Verhältnis nur geringen Schwankungen unterliegt. Aus dem gebuchten Getränkeumsatz wird so ein fiktiver Gesamtumsatz hochgerechnet.

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  • Wann darf das Finanzamt die 30/70-Methode anwenden?

    Die Methode kommt typischerweise bei festgestellten Mängeln in der Kassen- oder Buchführung zum Einsatz. Sie kann auch bei der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG angewendet werden (FG Nürnberg, Urteil vom 8.5.2012, 2 K 1122/2009). Voraussetzung ist grundsätzlich eine Schätzungsbefugnis des Finanzamts.

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  • In welchen Fällen haben Finanzgerichte die 30/70-Methode verworfen?

    Das FG Düsseldorf hat die Methode in einem Fall abgelehnt, in dem aus einem Produkt mit hohem Aufschlag (Getränke) auf ein Produkt mit niedrigem Aufschlag (Speisen) geschlossen wurde (Urteil vom 26.3.2012, 6 K 2749/11 K.G.U.F). Das FG Münster hat sie zudem bei Restaurants mit Außerhausverkauf als ungeeignet eingestuft (Urteil vom 4.12.2015, 4 K 2616/14 E,G,U).

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  • Wie sollten Gastronomen auf eine Hinzuschätzung nach der 30/70-Methode reagieren?

    Betroffene Restaurantbetreiber sollten das Kalkulationsergebnis kritisch prüfen und gegebenenfalls anfechten, da Betriebsprüfer oft wirtschaftlich nicht erzielbare Umsätze unterstellen. Argumente wie Außerhausverkauf, abweichende Verzehrgewohnheiten oder Besonderheiten des Betriebs können gegen die pauschale Anwendung sprechen. Ein Verweis auf einschlägige FG-Rechtsprechung kann die eigene Position stützen.

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