Durch Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz sollen Photovoltaikanlagen für private Haushalte wieder attraktiver werden. Darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam.

Was ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Grundlegend behandelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Einspeisung von regenerativem Strom in das öffentliche Stromnetz. Dabei kann jede Photovoltaik-Anlage mit Netzanschluss von der Förderungsvergütung profitieren. Zu beachten ist jedoch, dass die Einspeisevergütung in den letzten Jahren erheblich abgenommen hat, sodass der Bau einer neuen PV-Anlage immer unattraktiver wurde (Einspeisevergütung 07/2022 für PV-Anlagen bis 10 KWp: 6,23 Cent/KWh). Um dieser Entwicklung gegenzusteuern und den Ausbau von PV–Anlagen auf den Dächern von privaten Haushalten wieder zu verstärken, wurden die Vergütungssätze angehoben.

Erleichterungen für bestehende PV-Anlagen

Der Wegfall der EEG-Umlage sorgt dafür, dass Erzeugungszähler ab 2023 entfallen können. Auch angemietete Erzeugungszähler von Netzbetreibern können ausgebaut werden. Grund dafür ist, dass die Jahresabrechnung durch die Streichung der EEG-Umlage erheblich vereinfacht werden.

Außerdem gilt für PV-Anlagen, welche vor dem 30.07.2022 in Betrieb genommen wurden weiterhin die bisherigen Vergütungssätze. Die geänderten Vergütungssätze sind nur für neue Anlagen ab dem 30.07.2022 rechtskräftig.

Neue Vergütungssätze aber erst nach EU-Freigabe

Für die Anwendung der neuen Vergütungssätze ist noch die Freigabe der EU-Kommission von Nöten. Ein genauer Zeitpunkt für die Freigabe ist aber leider noch nicht bekannt. Erfolgt diese sollen neue PV-Anlagen Betreiber ab dem 30.07.2022 aber eine nachgelagerte Vergütung erhalten.

Die neuen Vergütungssätze

Vergütungssätze bei Anlagen mit Eigenversorgung

  1. Anlagen bis 10 KWp: 8,2 Cent / KWh
  2. Anlagen ab 10 KWp: 7,1 Cent / KWh

Beispiel Eigenversorgung: Eine 13 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält dann für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 3 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,9 Cent pro Kilowattstunde.

Vergütungsätze bei Anlagen mit Volleinspeisung

  1. Anlagen bis 10 KWp: 13 Cent /KWh
  2. Anlagen ab 10 KWp: 10,9 Cent / KWh

Beispiel Volleinspeisung: Eine 13 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 3 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 12,5 Cent pro Kilowattstunde.

Keine Nachteile für verzögerten Photovoltaik–Anlagenbau

Eine Verzögerung des Anlagenbaues, wird jedoch nicht wie in der Vergangenheit mit einer geringeren Vergütung bestraft. Stattdessen kommt es zu einem Aussetzen der monatlichen Degression bezüglich der Einspeisevergütung bis Anfang 2024. Folglich bleiben die neuen Vergütungssätze bis Ende 2023 bestehen. Damit soll den globalen Lieferengpässen entgegengewirkt werden, sodass sich Lieferverzögerungen nicht nachteilig auf den Ausbau der erneuerbaren Energien auswirken.

Inwieweit die neuen höheren Einspeisevergütungen jedoch zu einem verstärkten Ausbau der PV-Anlagen führen und das grundsätzliche Problem der geringen Einspeisevergütung lösen bleibt abzuwarten. Es handelt sich hierbei nämlich nur um eine marginale Anhebung der vorherigen Vergütungssätze, sodass die Wirtschaftlichkeit einer neuen PV-Anlage nach wie vor strittig ist.  

Alle Informationen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ersetzt nicht die individuelle Beratung!