Die zuständigen Behörden der Niederlande teilten mit, dass dort registrierten Einzelunternehmereine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten werden, die ab dem 01.Januar 2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist. Die übrigen niederländischen USt-IdNrn. sind von der Umstellung nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen in der Europäischen Union kommt der USt-IdNr. des Leistungsempfängers eine entscheidende Bedeutung zu. Zum einen kann nur durch das Auftreten mit USt-IdNr. sicher festgestellt werden, dass es sich bei dem Leistungsempfänger überhaupt um einen Unternehmer handelt, zum anderen wird die USt-IdNr. für die Erstellung der Zusammenfassenden Meldung innerhalb der EU benötigt. Der leistende Unternehmer muss bei EU-grenzüberschreitenden Leistungen neben seiner USt-IdNr. auch die USt-IdNr. des Leistungsempfängers angeben.
Die den niederländischen Einzelunternehmern bisher erteilte USt-IdNr. wird ab dem Zeitpunkt der Umstellung zum 1. Januar 2020 ungültig. Ab dem 01.01.2020 kann über das Bundeszentralamt für Steuern keine Bestätigung nach § 18e UStG für die bis zum 31.12.2019 gültigen USt-IdNrn. mehr eingeholt werden. Für Leistungen, die bis zum 31.12.2019 ausgeführt werden, muss die Bestätigungsanfrage bis zum Ende des Jahres gestellt werden.
Ab den 01.01.2020 dürfen in den Zusammenfassenden Meldungen ausschließlich nur noch die neuen niederländischen USt-IdNr. verwendet werden. Sollten „alte“ Nummern verwendet werden, kommt es zu Fehlermeldungen, die ggf. die Steuerfreiheit einer ausgeführten Leistung in Frage stellen.
Der Aufbau der neuen USt-IdNr. für die genannten Einzelunternehmer wird wie folgenermaßen aussehen: Nach dem Länderschlüssel „NL“ folgen 12 Stellen aus beliebig aufeinanderfolgenden Ziffern, Großbuchstaben sowie den Zeichen „+“ und „*“. Die Stellen 11 und 12 sind dabei immer Ziffern.
In Deutschland registrierte Unternehmern, die Liefer- und Leistungsbeziehungen mit niederländischen Einzelunternehmern pflegen, wird empfohlen, rechtzeitig vor Ausführung der ersten Lieferung bzw. Leistung im Jahr 2020 von diesen die neue USt-IdNr. zu erfragen.