Hintergrund:
Das Finanzamt setzt den Zinssatz mit 0,5% pro Monat, also in Summe 6% pro Jahr, fest: Und das seit mehr als 50 Jahren. Allerdings wurden die Proteste gegen die hohen Zinsen immer lauter, da der Marktzinssatz wesentlich niedriger ist. Eine Klage gegen die hohen Nachzahlungszinsen wurde vor einiger Zeit bereits mit der Begründung abgewiesen, dass dafür auch die Erstattungen des Finanzamtes mit 6% verzinst werden.
Neue Klage anhängig:
Aktuell klagt ein Ehepaar aus NRW gegen die Zinsfestsetzungen der Steuerbescheide 2010 und 2011, da das Finanzamt für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2011 einige Monate brauchte und die Steuern für das Jahr 2010 erst im Januar 2016 endgültig festsetzte. Damit ergaben sich auch, verglichen mit dem derzeitigen Marktzins, aus Sicht der Kläger “zu hohe” Nachzahlungszinsen mit 6% pro Jahr. Das Ehepaar begründet die Klage unter anderem damit, dass sie selbst die langen Bearbeitungszeiten nicht zu verschulden hätten. Zudem sei der Zinssatz mit 6% unangemessen.
Hinweis für alle, bei denen Nachzahlungszinsen festgesetzt werden:
Legen auch Sie Einspruch gegen die Zinsfestsetzungen in Ihrem Steuerbescheid ein mit dem Hinweis auf das Musterverfahren beim Finanzgericht Münster, FG Münster, AZ 10 K 2472/16E und verweisen zusätzlich auf die BFH-Verfahren mit den Aktenzeichen BFH, AZ I R 77/15 und III R 10/16.
Sofern zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden wird, bekommen Sie dann automatisch die zu viel gezahlten Zinsen vom Finanzamt erstattet.