Nun wurden die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Reform der Erbschaftsteuer im Vermittlungsausschuss noch einmal weiter auf den 21.09.2016 vertagt.

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2014 entschieden, dass die bisherigen Privilegierungen für Firmenerben zu weitgehend seien; daher sollte der Gesetzgeber bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung finden. Die große Koalition einigte sich am 20.06.2016 auf einen Kompromiss, welcher am 24.06.2016 vom Bundestag als Gesetz verabschiedet wurde.

Am 08.07.2016 hatten die Länder den Vermittlungsausschuss angerufen, um die vom Bundestag beschlossenen Regelungen im Hinblick auf Firmenerben noch einmal grundlegend überarbeiten zu lassen.

Vertagung:

Nun wurden die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Reform der Erbschaftsteuer im Vermittlungsausschuss noch einmal weiter auf den 21.09.2016 vertagt.

Quelle: Bundesrat online

 

 

 

 

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