Frage

Was gilt als Aufmerksamkeit im Sinne des Umsatzsteuerrechts?

Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis 60 EUR, die einem Arbeitnehmer zu einem besonderen persönlichen Ereignis wie Geburtstag oder Hochzeit gewährt werden, beispielsweise Blumen oder Genussmittel. Auch unentgeltlich überlassene Getränke und Genussmittel am Arbeitsplatz zählen dazu. Diese Zuwendungen führen zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers und berechtigen zum Vorsteuerabzug.

Stand: August 2023

Mehr dazu im Beitrag Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen.

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