Frage

Was passiert steuerlich, wenn die Bonusleistungen 150 EUR pro Jahr übersteigen?

Übersteigende Beträge gelten grundsätzlich als Beitragserstattung und mindern den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge. Der Steuerpflichtige kann jedoch nachweisen, dass es sich auch beim übersteigenden Betrag nicht um eine Beitragserstattung handelt.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Vorsorgeaufwendungen: Freibetrag für Bonusleistungen.

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