Bonusleistungen der Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten gelten steuerlich als Beitragsrückerstattung, wenn sie einen bestimmten Betrag übersteigen. Dieser Freibetrag wird nun gesetzlich festgeschrieben.
Das ändert sich
Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten gelten zukünftig bis zu einer Höhe von 150 EUR pro versicherte Person und Beitragsjahr nicht als Beitragserstattung; wenn Bonusleistungen diese Summe übersteigen, gelten diese dagegen stets als Beitragserstattung.
Der Steuerpflichtige kann auch nachweisen, dass es sich bei den Bonuszahlungen in Höhe des übersteigenden Betrags nicht um eine Beitragserstattung handelt.
Hinweis
Die einkommensteuerrechtliche Behandlung der gewährten Bonusleistungen war bereits mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen.
Um eine administrativ komplexe Aufteilung insbesondere in Fällen pauschaler Ausgestaltung der Bonusmodelle bei gleichzeitig regelmäßig sehr geringer steuerlicher Auswirkung im Einzelfall zu vermeiden, wurde im Wege einer Verwaltungsregelung eine Vereinfachungsregelung geschaffen. Diese Verwaltungsregelung gilt für bis zum 31.12.2024 geleistete Zahlungen. Da sich die Vereinfachungsregelung in der Praxis bewährt hat, soll sie mit der vorliegenden Regelung gesetzlich festgehalten werden.
Inkrafttreten
Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Bis zu welcher Höhe gelten Bonusleistungen der Krankenkasse nicht als Beitragserstattung?
Bonusleistungen für gesundheitsbewusstes Verhalten gelten bis zu 150 EUR pro versicherter Person und Beitragsjahr nicht als Beitragserstattung. Bis zu diesem Freibetrag mindern sie somit nicht die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge.
Was passiert steuerlich, wenn die Bonusleistungen 150 EUR pro Jahr übersteigen?
Übersteigende Beträge gelten grundsätzlich als Beitragserstattung und mindern den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge. Der Steuerpflichtige kann jedoch nachweisen, dass es sich auch beim übersteigenden Betrag nicht um eine Beitragserstattung handelt.
Ab wann gilt der gesetzliche Freibetrag von 150 EUR für Bonusleistungen?
Die gesetzliche Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025. Für bis zum 31.12.2024 geleistete Zahlungen war eine entsprechende Verwaltungsregelung als Vereinfachungsregelung anwendbar.
Warum wurde der Freibetrag für Bonusleistungen gesetzlich festgeschrieben?
Die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Bonusleistungen war mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen. Da sich die zuvor geltende Verwaltungsregelung in der Praxis bewährt hat und eine komplexe Aufteilung bei geringer steuerlicher Auswirkung vermieden werden soll, wurde sie nun gesetzlich verankert.
Welche Bonusleistungen der Krankenkasse fallen unter den Freibetrag?
Erfasst werden Bonusleistungen, die Krankenkassen für gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten gewähren. Hierzu zählen typischerweise Boni für Vorsorgeuntersuchungen, sportliche Aktivitäten oder andere präventive Maßnahmen.