Antragsberechtigt sind Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis 10 kW/kWp sowie von Blockheizkraftwerken bis 2,5 kW/kWp. Berechtigt sind alle steuerpflichtigen Personen und auch Mitunternehmerschaften. Mehrere Anlagen eines Betreibers werden als ein Betrieb behandelt, sodass deren Leistung zusammengerechnet wird, unabhängig davon, ob sie auf einem oder mehreren Grundstücken stehen.
Stand: Januar 2022
Mehr dazu im Beitrag Verzicht auf Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken.
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