Die aufgeschobene Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen gilt nicht mehr nur für Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers, sondern auch für Anteile an verbundenen Konzernunternehmen. Damit können Arbeitnehmer auch dann steuerbegünstigt beteiligt werden, wenn ihnen Anteile einer anderen Konzerngesellschaft übertragen werden.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern.
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