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Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern

Die Steuervergünstigung für Mitarbeiter, die Anteile am Unternehmen erhalten, wird rückwirkend auf mehr Fälle erweitert. Das ändert sich Mit der Regelung wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern

1 Min LesezeitAktualisiert: 2024-12-11

Die Steuervergünstigung für Mitarbeiter, die Anteile am Unternehmen erhalten, wird rückwirkend auf mehr Fälle erweitert.

Das ändert sich

Mit der Regelung wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung für Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern auch auf die Übertragung von Anteilen an Konzernunternehmen erweitert.

Damit können nicht nur geldwerte Vorteile aus Vermögensbeteiligungen aufgeschoben besteuert werden, wenn Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers überlassen werden, sondern auch, wenn Anteile an verbundenen Unternehmen übertragen werden.

Der Anteil an einem Konzernunternehmen kann jedoch nur dann steuerbegünstigt übertragen werden, wenn

  • die Schwellenwerte des § 19a Abs. 3 EStG in Bezug auf die Gesamtheit aller Konzernunternehmen nicht überschritten werden und
  • die Gründung keines Konzernunternehmen mehr als 20 Jahre zurückliegt.

Inkrafttreten

Dies gilt rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2024.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Welche Erweiterung gilt bei der Steuervergünstigung für Mitarbeiterbeteiligungen nach § 19a EStG?

    Die aufgeschobene Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen gilt nicht mehr nur für Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers, sondern auch für Anteile an verbundenen Konzernunternehmen. Damit können Arbeitnehmer auch dann steuerbegünstigt beteiligt werden, wenn ihnen Anteile einer anderen Konzerngesellschaft übertragen werden.

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  • Welche Voraussetzungen gelten für die steuerbegünstigte Übertragung von Konzernanteilen nach § 19a EStG?

    Die Schwellenwerte des § 19a Abs. 3 EStG dürfen bezogen auf die Gesamtheit aller Konzernunternehmen nicht überschritten werden. Zusätzlich darf die Gründung keines der Konzernunternehmen mehr als 20 Jahre zurückliegen.

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  • Ab wann gilt die Erweiterung des § 19a EStG auf Konzernanteile?

    Die Regelung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2024. Sie kann somit auf entsprechende Anteilsübertragungen seit Beginn dieses Veranlagungszeitraums angewendet werden.

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  • Was bedeutet aufgeschobene Besteuerung bei Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern?

    Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Unternehmensanteilen wird im Zeitpunkt der Übertragung nicht sofort besteuert. Die Besteuerung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt, etwa bei Veräußerung der Anteile, Beendigung des Dienstverhältnisses oder nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist.

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