Frage

Ab wann gilt die Erweiterung des § 19a EStG auf Konzernanteile?

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2024. Sie kann somit auf entsprechende Anteilsübertragungen seit Beginn dieses Veranlagungszeitraums angewendet werden.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern.

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