Frage

Wann ist ein Verlust aus der Vermietung einer Ferienwohnung steuerlich anzuerkennen?

Ein Verlust ist u. a. anzuerkennen, wenn die tatsächliche Vermietungszeit die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen um maximal 25 % unterschreitet. Wird diese Grenze überschritten, prüft das Finanzamt die Einkunftserzielungsabsicht gesondert und verlangt regelmäßig eine Überschussprognose über 30 Jahre.

Stand: Januar 2021

Mehr dazu im Beitrag Vermietung von Ferienwohnungen.

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