Antragsberechtigt sind Unternehmen, Unternehmensverbände, Selbständige und vergleichbare Antragsteller mit einem Jahresumsatz unter 750 Millionen Euro in 2020 und einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 % gegenüber den Referenzmonaten 2019. Zusätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen, die von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen sind.
Stand: Oktober 2021
Mehr dazu im Beitrag Verlängerung Überbrückungshilfen III Plus und Neustarthilfen Plus.
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