Die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke wurde als neuer gemeinnütziger Zweck in den Katalog aufgenommen. Sie umfasst die vergünstigte Überlassung von Wohnraum an hilfsbedürftige Personen, insbesondere an Menschen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind oder Sozialhilfe beziehen. Dadurch können entsprechende Vermietungen steuerlich als gemeinnützig anerkannt werden.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen.
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