Die vergünstigte Vermietung an hilfsbedürftige Personen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, damit sie als gemeinnützig angesehen werden kann.
Das ändert sich
In den Katalog der gemeinnützigen Zwecke wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke aufgenommen.
Dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen, die
- u.a. infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder
- die Sozialhilfe beziehen.
Künftig sollen die Bezüge nicht höher sein dürfen als das 5-Fache des Regelsatzes der Sozialhilfe; bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden ist es das 6-Fache des Regelsatzes.
Die Hilfsbedürftigkeit muss zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen.
Die Miete muss hierfür dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden.
Ob die Miete unter der marktüblichen Miete liegt, muss nur zu Beginn des Mietverhältnisses und bei Mieterhöhungen geprüft werden. Es reicht aber auch aus, wenn die jeweilige Wohnung zu einem Preis vermietet wird, der nur die tatsächlichen Aufwendungen einschließlich der regulären Absetzung für Abnutzung deckt und keinen Gewinnaufschlag enthält.
Potenziell entstehende Verluste können mit anderen Einnahmen aus dem ideellen Bereich ausgeglichen werden.
Inkrafttreten
Gilt ab dem 1.1.2025.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Was ist die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke?
Die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke wurde als neuer gemeinnütziger Zweck in den Katalog aufgenommen. Sie umfasst die vergünstigte Überlassung von Wohnraum an hilfsbedürftige Personen, insbesondere an Menschen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind oder Sozialhilfe beziehen. Dadurch können entsprechende Vermietungen steuerlich als gemeinnützig anerkannt werden.
Welche Einkommensgrenzen gelten für Mieter bei der wohngemeinnützigen Vermietung?
Die Bezüge der Mieter dürfen nicht höher sein als das 5-Fache des Regelsatzes der Sozialhilfe. Bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden gilt das 6-Fache des Regelsatzes als Obergrenze. Die Hilfsbedürftigkeit muss zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen.
Wie muss die Miete bei der wohngemeinnützigen Vermietung kalkuliert werden?
Die Miete muss dauerhaft unter der marktüblichen Miete liegen. Die Prüfung erfolgt nur zu Beginn des Mietverhältnisses und bei Mieterhöhungen. Alternativ reicht es aus, wenn die Miete lediglich die tatsächlichen Aufwendungen einschließlich der regulären AfA deckt und keinen Gewinnaufschlag enthält.
Wie werden Verluste aus der vergünstigten Vermietung an Hilfsbedürftige behandelt?
Potenziell entstehende Verluste aus der wohngemeinnützigen Vermietung können mit anderen Einnahmen aus dem ideellen Bereich ausgeglichen werden. Dies ermöglicht es gemeinnützigen Vermietern, auch bei nicht kostendeckender Vermietung steuerlich tragfähig zu agieren.
Ab wann gilt die Neuregelung zur wohngemeinnützigen Vermietung?
Die Aufnahme der Förderung wohngemeinnütziger Zwecke in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke gilt ab dem 1.1.2025. Ab diesem Zeitpunkt können entsprechende vergünstigte Vermietungen als gemeinnützig anerkannt werden.