Nein, das Urteil des FG Rheinland-Pfalz ist nicht rechtskräftig. Das Finanzamt hat Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. Eine endgültige höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus, sodass die Rechtslage in vergleichbaren Fällen weiterhin unsicher ist.
Stand: Februar 2022
Mehr dazu im Beitrag Urteil: Renovierungskosten bei Ermittlung der Gewerbesteuer.
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