Ein Umzug ist beruflich veranlasst bei Versetzung, Arbeitsplatz- oder Stellenwechsel, erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder wenn er überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegt. Auch eine erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs um mindestens eine Stunde täglich (Hin- und Rückweg zusammen) begründet die berufliche Veranlassung. Nur in diesen Fällen sind Umzugskosten als Werbungskosten abziehbar bzw. vom Arbeitgeber steuerfrei erstattbar.
Stand: August 2021
Mehr dazu im Beitrag Umzugskosten bei betrieblich bedingtem Wohnungswechsel.
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