Frage

Wie werden Trinkgelder an Unternehmer steuerlich behandelt?

Trinkgelder an Unternehmer (z. B. Einzelunternehmer, Inhaber) sind stets steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Es besteht zwingend eine Aufzeichnungspflicht, die je nach Kassensystem unterschiedlich zu erfüllen ist. Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 51 EStG gilt ausschließlich für Arbeitnehmer.

Stand: Mai 2021

Mehr dazu im Beitrag Trinkgeld-Versteuerung und Aufzeichnungspflichten für Empfänger.

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