Frage

Sind die im Kaufvertrag vereinbarten Werte für Grund und Boden und Gebäude immer bindend?

Nein. Weichen die vertraglich vereinbarten Werte erheblich von den tatsächlichen Verkehrswerten ab, kann das Finanzamt die Aufteilung überprüfen und gegebenenfalls durch ein Sachverständigengutachten korrigieren. Maßgeblich sind dann die realen Wertverhältnisse zum Stichtag des Gefahrenübergangs.

Stand: Januar 2023

Mehr dazu im Beitrag Stichtag – Beurteilung der Anschaffungskosten eines Gebäudes.

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