Frage

Wie funktioniert die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG bei Überstundenvergütungen rechnerisch?

Zunächst wird die Steuer auf das Jahreseinkommen ohne die Vergütung ermittelt. Dann wird die Steuer auf das Jahreseinkommen zuzüglich eines Fünftels der Überstundenvergütung berechnet. Die Differenz beider Beträge wird mit fünf multipliziert und ergibt die Steuer auf die Überstundenvergütung. Dadurch wird der Progressionseffekt rechnerisch auf fünf Jahre verteilt und die Steuerlast reduziert.

Stand: März 2022

Mehr dazu im Beitrag Steuermäßigung bei zusammengeballter Überstundenvergütung.

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