Frage

Welche Voraussetzungen müssen für die Anwendung der Fünftelregelung auf Überstundenvergütungen erfüllt sein?

Die zugrunde liegende Tätigkeit muss sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstrecken und länger als zwölf Monate gedauert haben (§ 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Zudem muss eine zweckbestimmte Entlohnung vorliegen, etwa im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schließlich müssen die Überstunden in einer Summe innerhalb eines Veranlagungszeitraums ausgezahlt werden.

Stand: März 2022

Mehr dazu im Beitrag Steuermäßigung bei zusammengeballter Überstundenvergütung.

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